Kampfmitteltechnische Baubegleitung
Was ist eine Kampfmitteltechnische Baubegleitung?
Eine kampfmitteltechnische Baubegleitung ist eine Leistung, die bei Bauprojekten erbracht wird, die in Gebieten mit Verdacht auf Kampfmittelbelastung stattfinden.
Ihr Hauptziel ist die kontinuierliche Sicherstellung der Arbeitssicherheit während der gesamten Bauphase, insbesondere bei Erdarbeiten.
Sie ergänzt oder folgt auf vorhergehende Sondierungen und Räumungen.
Wann ist eine kampfmitteltechnische Baubegleitung notwendig?
Sie ist typischerweise erforderlich, wenn:
Restrisiko trotz Sondierung: Auch nach einer umfassenden Vorerkundung und Räumung kann ein Restrisiko für das Auffinden von Kampfmitteln bestehen bleiben (z.B. bei sehr kleinen Objekten, komplexen Bodenverhältnissen oder wenn die geplante Tiefe der Sondierung nicht der tatsächlichen Aushubtiefe entspricht).
Historische Belastung unklar oder diffus: Wenn historische Quellen oder Luftbilder zwar auf eine Kampfmittelbelastung hindeuten, diese aber nicht genau lokalisierbar ist oder sich über eine größere Fläche diffus verteilt.
Größere Erdbewegungen: Bei Projekten mit umfangreichen Erdbewegungen, wie z.B. dem Aushub großer Baugruben, dem Bau von Straßen, Leitungsgräben oder Fundamenten.
Zugänglichkeitsprobleme: Wenn das Gelände vor Baubeginn nicht vollständig oder nur eingeschränkt sondiert werden konnte (z.B. durch vorhandene Bebauung, Bewuchs oder schwierige Bodenverhältnisse).
Vorschrift der Behörden: Die Kampfmittelbeseitigungsdienste oder Bauämter können eine baubegleitende Maßnahme explizit fordern.
Wie läuft eine kampfmitteltechnische Baubegleitung ab?
Die Baubegleitung wird von qualifiziertem Fachpersonal (Feuerwerkern) durchgeführt.
Ihre Aufgaben umfassen in der Regel:
1. Ständige Präsenz vor Ort: Ein oder mehrere Kampfmittelräumer sind während der kritischen Bauphasen (insbesondere bei allen Erdarbeiten) direkt auf der Baustelle anwesend.
2. Visuelle Kontrolle: Sie überwachen den Aushub des Bodens durch Bagger oder andere Geräte und achten auf verdächtige Objekte.
3. Manuelle Nachsuche/Feinsondierung: Bei der Freilegung von Gräben, Leitungen oder Fundamentbereichen kann manuell mit Kleinbaggern oder Spaten gearbeitet und mit Handdetektoren (z.B. Metalldetektoren) nachgesucht werden, insbesondere in Bereichen, die vorher nicht tiefensondiert werden konnten.
4. Erstanalyse bei Fund: Sollte ein verdächtiges Objekt oder gar ein Kampfmittel gefunden werden, ist der Kampfmittelräumer die erste Ansprechperson.
Er veranlasst:
Sofortigen Baustopp: Alle Arbeiten in der Nähe des Fundes werden eingestellt.
Sicherung der Fundstelle: Absperrung und Gefahrenabwehr.
Erste Begutachtung: Beurteilung, ob es sich tatsächlich um ein Kampfmittel handelt und wie gefährlich es ist.
Information der Behörden: Umgehende Meldung an den zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) und ggf. die Polizei.
Einleitung weiterer Maßnahmen: Vorbereitung der Bergung oder Entschärfung durch den KMBD.
5. Beratung und Dokumentation: Der Kampfmittelräumer berät die Bauleitung hinsichtlich sicherer Arbeitsweisen und dokumentiert alle relevanten Beobachtungen und Maßnahmen.
6. Gerätegestützte Sondierung (situationsabhängig): Gelegentlich kommen auch mobile Sonden an Baggern oder andere Geräte zum Einsatz, um den Aushub oder die Baugrubensohle zu überwachen.
Ziele der Baubegleitung:
Maximierung der Sicherheit: Schutz der Bauarbeiter, der Öffentlichkeit und der Umwelt vor den Gefahren von Kampfmitteln.
Minimierung von Bauverzögerungen: Durch die direkte Anwesenheit kann bei einem Fund schnell und professionell reagiert werden, was die Wartezeiten bis zur Freigabe des Bereichs verkürzt.
Einhaltung rechtlicher Vorschriften: Sicherstellung, dass alle gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Kampfmittelräumung erfüllt werden.
Die kampfmitteltechnische Baubegleitung ist eine unverzichtbare Maßnahme bei Bauvorhaben in potenziell belasteten Gebieten und ein wesentlicher Bestandteil eines umfassenden Sicherheitskonzepts.
